Brauhaus am Lohberg
zu Wismar

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brauhaus am Lohberg zu Wismar
Piraten Gastronomie & Event GmbH
Stand: August 2026

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Reservierungen,
Gruppenbuchungen, Veranstaltungen und sonstigen Leistungen des Brauhauses am Lohberg zu Wismar
gegenüber Gästen, Kunden und Veranstaltern.

2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch das Brauhaus.

3. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Reservierungen

1. Reservierungen können telefonisch, persönlich, per E-Mail oder über vom Brauhaus angebotene
Reservierungssysteme erfolgen.

2. Eine Reservierung wird verbindlich, sobald sie durch das Brauhaus bestätigt wurde.

3. Der Gast ist verpflichtet, bei der Reservierung vollständige und richtige Kontaktdaten anzugeben.

4. Änderungen der Personenzahl oder sonstiger wesentlicher Reservierungsdaten sind dem Brauhaus
unverzüglich mitzuteilen.

5. Das Brauhaus bemüht sich, Platzierungswünsche zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Tisch oder Sitzplatz besteht jedoch nur, wenn dieser ausdrücklich zugesagt wurde.

§ 3 Verspätetes Erscheinen

1. Für Reservierungen für einen Tisch auf der Terrasse sowie für Reservierungen an gesetzlichen Feiertagen
erhebt das Brauhaus eine Reservierungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR pro reserviertem Tisch.

2. Die Reservierungsgebühr wird pro reserviertem Tisch erhoben. Werden mehrere Tische reserviert, fällt die
Reservierungsgebühr für jeden reservierten Tisch gesondert an.

3. Bei Wahrnehmung der Reservierung wird die bereits gezahlte Reservierungsgebühr von 20,00 EUR
vollständig mit der Rechnung des jeweiligen Tisches verrechnet. Sie stellt bei Wahrnehmung der Reservierung
keine zusätzliche Gebühr dar.

4. Kann der Gast die Reservierung nicht wahrnehmen und teilt er dies dem Brauhaus mindestens 24 Stunden vor
der vereinbarten Reservierungszeit mit, wird die gezahlte Reservierungsgebühr vollständig erstattet.

5. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Reservierungszeit, wird die
Reservierungsgebühr nicht erstattet.

6. Erscheint der Gast ohne vorherige Absage nicht zur vereinbarten Reservierung (No-Show), wird die
Reservierungsgebühr ebenfalls nicht erstattet.

7. Weitergehende, für Gruppenreservierungen oder Veranstaltungen ausdrücklich vereinbarte
Stornierungsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Verspätetes Erscheinen

1. Reservierte Tische werden grundsätzlich für 30 Minuten nach der vereinbarten Reservierungszeit freigehalten.

2. Erscheint der Gast innerhalb dieses Zeitraums nicht und erfolgt keine Mitteilung über eine Verspätung, ist das
Brauhaus berechtigt, den Tisch anderweitig zu vergeben.

3. Ein Anspruch auf eine spätere Bereitstellung des reservierten Tisches besteht in diesem Fall nicht.

§ 5 Gruppenreservierungen

1. Für Gruppenreservierungen kann das Brauhaus besondere Vereinbarungen hinsichtlich Speisenangebot,
Getränken, Menü- oder Buffetwahl, Mindestumsatz, Raumnutzung und Zahlungsbedingungen treffen.
2. Bei größeren Gruppen kann das Brauhaus die Auswahl aus einer Gruppenkarte, eines einheitlichen Menüs,
Buffets oder eines sonstigen Gruppenangebotes verlangen.

3. Die endgültige Personenzahl ist dem Brauhaus spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin
verbindlich mitzuteilen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde.

4. Die fristgerecht gemeldete Personenzahl bildet grundsätzlich die Grundlage für Planung, Vorbereitung und
gegebenenfalls Berechnung vereinbarter Leistungen.

5. Eine spätere Verringerung der Personenzahl gilt hinsichtlich der nicht mehr teilnehmenden Personen als
Teilstornierung und unterliegt § 7.

§ 6 Exklusive Nutzung separater Räume

1. Sofern ein Gast oder Veranstalter einen separaten Raum ausschließlich für seine Gesellschaft nutzen möchte,
kann hierfür ein Mindestgesamtumsatz von 2.000,00 EUR brutto vereinbart werden.

2. Der Mindestgesamtumsatz umfasst die während der vereinbarten Veranstaltung durch die betreffende
Gesellschaft in Anspruch genommenen und berechneten Speisen und Getränke, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.

3. Wird der vereinbarte Mindestgesamtumsatz nicht erreicht, wird für die exklusive Bereitstellung des Raumes
eine Raummiete von 500,00 EUR brutto berechnet.

4. Eine Raummiete wird nicht zusätzlich erhoben, wenn der vereinbarte Mindestgesamtumsatz erreicht wird,
sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Die exklusive Nutzung eines Raumes bedarf einer ausdrücklichen Bestätigung durch das Brauhaus.

§ 7 Stornierung von Gruppenreservierungen und Veranstaltungen

1. Stornierungen müssen dem Brauhaus in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt werden. Maßgeblich ist
der Eingang der Stornierung beim Brauhaus.

2. Es gelten folgende Stornierungsbedingungen: bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin
kostenfrei; 13 bis einschließlich 10 Kalendertage vorher 50 %; ab 9 Kalendertagen vorher 100 % der jeweils
maßgeblichen Stornokosten.

3. Bei Gruppenreservierungen mit Bewirtung à la carte beträgt die Berechnungsgrundlage 30,00 EUR pro
verbindlich angemeldeter Person.

4. Maßgeblich für die Berechnung ist die zuletzt fristgerecht und verbindlich gemeldete Personenzahl.

5. Bei vereinbarten Menüs, Buffets, Gruppenangeboten oder sonstigen Pauschalangeboten wird anstelle von
30,00 EUR pro Person der vereinbarte Preis pro Person als Berechnungsgrundlage herangezogen, sofern nichts
Abweichendes vereinbart wurde.

6. Bei vollständigem Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung (No-Show) werden 100 % der maßgeblichen
Stornokosten berechnet.

7. Eine Verringerung der verbindlich angemeldeten Personenzahl innerhalb der vorgenannten
Stornierungsfristen wird hinsichtlich der nicht mehr teilnehmenden Personen wie eine entsprechende
Teilstornierung behandelt.

8. Dem Gast bzw. Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Brauhaus kein Schaden
oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Bestellte Speisen und Getränke

1. Vom Gast bestellte und vom Brauhaus bereitgestellte bzw. zubereitete Speisen und Getränke sind zu
bezahlen.

2. Dies gilt auch, wenn die bestellte Leistung anschließend nicht oder nur teilweise konsumiert wird, soweit die
Ursache hierfür nicht vom Brauhaus zu vertreten ist.

§ 9 Mitgebrachte Speisen und Getränke

1. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind grundsätzlich nicht gestattet.

2. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Brauhauses.

3. Bei nicht genehmigt mitgebrachten und im Brauhaus verzehrten Speisen oder Getränken wird ein
Kork-/Servicegeld von 10,00 EUR berechnet.

§ 10 Warte- und Zubereitungszeiten

1. Sämtliche Speisen werden nach der Bestellung frisch bzw. entsprechend den betrieblichen Abläufen
zubereitet. Hierdurch können angemessene Wartezeiten entstehen.

2. Für die Bereitstellung von Getränken ist insbesondere bei stärkerem Gästeaufkommen eine Wartezeit von bis
zu ca. 15 Minuten als übliche Servicezeit anzusehen.

3. Bei Speisen beträgt die übliche Zubereitungs- und Wartezeit ca. 30 Minuten.

4. Bei sehr hohem Gästeaufkommen, größeren Gruppen, gleichzeitig eingehenden Bestellungen, besonders
aufwendigen Speisen oder sonstigen betrieblichen Umständen können sich diese Zeiten verlängern.

5. Die genannten Zeiten stellen Richtwerte und keine garantierten Liefer- oder Leistungsfristen dar.

§ 11 Aufladen elektronischer Geräte

1. Das Aufladen von Mobiltelefonen, Laptops, Tablets, Powerbanks oder sonstigen privaten elektronischen
Geräten über die Stromversorgung des Brauhauses ist nur nach vorheriger Zustimmung und gegen Entgelt
gestattet.

2. Die Höhe des Entgelts wird dem Gast vor dem Ladevorgang mitgeteilt.

§ 12 Menüs, Buffets und Gruppenangebote

1. Bei vereinbarten Menüs, Buffets und Gruppenangeboten gelten die in der jeweiligen Reservierungs- oder
Veranstaltungsbestätigung genannten Preise und Leistungen.

2. Änderungen von Speisen können insbesondere aufgrund saisonaler Verfügbarkeit, Lieferengpässen oder
vergleichbarer Umstände erforderlich werden. In diesem Fall kann eine qualitativ und preislich angemessene
Alternative angeboten werden.

3. Sonderwünsche, Unverträglichkeiten und Allergien sind dem Brauhaus rechtzeitig vor der Veranstaltung
mitzuteilen.

4. Eine vollständig allergenfreie Zubereitungsumgebung kann aufgrund der betrieblichen Abläufe einer
Gastronomieküche grundsätzlich nicht garantiert werden.

§ 13 Preise und Zahlung

1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. die für eine Veranstaltung ausdrücklich vereinbarten Preise.

2. Sämtliche gegenüber Verbrauchern genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Rechnungen sind, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, unmittelbar nach
Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4. Bei Gruppen, Veranstaltungen oder Sonderbuchungen kann das Brauhaus eine angemessene Vorauszahlung
verlangen. Höhe und Fälligkeit werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 14 Schäden und Haftung

1. Gäste haben die Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und sonstigen Gegenstände des Brauhauses
pfleglich zu behandeln.

2. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Veranstalter werden gebeten, ihre Teilnehmer und Gäste auf einen pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des
Brauhauses hinzuweisen.

§ 15 Hausrecht und Verhalten im Brauhaus

1. Das Brauhaus übt in seinen Räumlichkeiten und auf den zugehörigen Flächen das Hausrecht aus.

2. Gäste, die andere Gäste oder Mitarbeiter erheblich belästigen, bedrohen, beleidigen oder gefährden oder trotz
Aufforderung gegen die Hausordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden.

3. Gleiches gilt bei erheblich alkoholisiertem oder aggressivem Verhalten.

4. Bereits entstandene Zahlungsansprüche des Brauhauses bleiben hiervon unberührt.

§ 16 Dekoration und Veranstaltungen

1. Das Anbringen eigener Dekoration, technischer Geräte, Aufbauten oder sonstiger Gegenstände bedarf bei
Veranstaltungen der vorherigen Abstimmung mit dem Brauhaus.

2. Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen sowie sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht
verdeckt oder beeinträchtigt werden.

3. Nach Veranstaltungsende sind mitgebrachte Gegenstände grundsätzlich wieder zu entfernen.

§ 17 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände

1. Für mitgebrachte Gegenstände der Gäste gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

2. Gäste werden gebeten, Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten zurückzulassen.

3. Fundsachen werden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt.

§ 18 Absage durch das Brauhaus / höhere Gewalt

1. Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer vom Brauhaus nicht zu vertretender
Umstände nicht oder nicht wie vereinbart erbracht werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Das Brauhaus wird den Vertragspartner in einem solchen Fall unverzüglich informieren und sich um eine
angemessene Lösung bemühen.

§ 19 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen
Vorschriften verarbeitet.

2. Soweit für Reservierungen Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstige Kontaktdaten erhoben
werden, erfolgt deren Verarbeitung insbesondere zur Durchführung und Verwaltung der jeweiligen Reservierung
bzw. Veranstaltung.

3. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Brauhauses.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Das Brauhaus informiert Verbraucher entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften darüber, ob
es bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

§ 21 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Brauhauses als Gerichtsstand vereinbart
werden.

3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

4. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unberührt.

Piraten Gastronomie & Event GmbH
Kleine Hohe Straße 15
23966 Hansestadt Wismar
Geschäftsführer: Jürgen Rehpenning & Connor Rehpenning
Amtsgericht Schwerin
HRB 15142

Brauhaus am Lohberg zu Wismar anno 1452

Öffnungszeiten: täglich ab 11:00 Uhr

Kleine Hohe Straße 15

D-23966 Wismar


Tel.: +49 3841 61886-0

info@brauhaus-hwi.de

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